Presseaussendung des ÖVGD zur Einkommenssituation der Gerichtsdolmetscher*innen
„Die Justiz stirbt einen stillen Tod“ – Gezeigt am Beispiel der Gerichtsdolmetscher*innen
Die rechtlich geschützte Bezeichnung Allgemein beeidete/r und gerichtlich zertifizierte/r Dolmetscher:in oder auch Gerichtsdolmetscher:in dürfen Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen führen, die speziell für Gerichte und Behörden (Standesämter, Polizei, Asylbehörden usw.) zur Verfügung stehen und dementsprechende spezifische Kenntnisse nachweisen müssen. Die Bestellung dieser Dolmetscher:innen ist mit strengen Auswahlkriterien und besonderen Ausbildungsvoraussetzungen wie z.B. juristischen Grundkenntnissen, jahrelanger Erfahrung, absolviertem Dolmetschstudium etc. verbunden. Die gerichtliche Zertifizierung stellt sicher, dass sich diese Dolmetscher:innen/Übersetzer:innen einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen haben und auch eine periodische Überprüfung des Weiterbestehens der Voraussetzungen gegeben ist (z.B. Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen etc.).
Gerichtsdolmetscher:innen werden auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, sowohl schriftlich als auch mündlich, etwa bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen, Urkunden u.ä.m. Durch ihre Qualifikation und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind sie besonders vertrauenswürdig und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Gerichtsdolmetscher:innen beglaubigen die von ihnen erstellten amtsgültigen Übersetzungen mit Unterschrift und Siegel und haften für deren Richtigkeit.