FAQ – Häufig gestellte Fragen

Gerne gestellte Fragen.
Und meine Antworten.

Reicht bei einer beglaubigten Übersetzung eine Kopie?

Für mich als Übersetzerin schon, sie muss allerdings vollständig (Stempelaufdrucke auf der Rückseite beachten) und gut lesbar sein. Auch eingescannte und per E-Mail übermittelte Urkunden sind kein Problem. Da Sie allerdings in den meisten Fällen bei der Behörde ein Original vorlegen müssen, bringen Sie dieses bei Abholung der Übersetzung einfach mit und ich hefte meine Übersetzung dann mit der Originalurkunde zusammen.

Wie gebe ich eine Übersetzung in Auftrag?

Sie können Ihren Auftrag per Post oder E-Mail (alle gängigen Dateiformate) erteilen oder die Dokumente nach Terminvereinbarung selbst bei mir abgeben (empfohlen bei Originaldokumenten). Für alle Aufträge gilt: bitte erst Kontakt aufnehmen, um Kosten und Termin zu vereinbaren.

Was kostet eine Übersetzung?

Die Berechnung der Tarife für Übersetzungen basiert in der Regel auf Normzeilen zu je 55 Anschlägen. Die Höhe des Zeilenpreises hängt vom Schwierigkeitsgrad, der Textlänge und dem Fachgebiet des zu übersetzenden Textes ab. Bei Großaufträgen können pauschalierte Beträge vereinbart und bei dringenden Übersetzungen Expresszuschläge verrechnet werden.
Für beglaubigte Übersetzungen fallen zudem Beglaubigungsgebühren an.
Einen konkreten Kostenvoranschlag erstelle ich Ihnen gerne nach Einsichtnahme in die zu übersetzenden Texte.

Hier können Sie Ihr Angebot anfordern.

Wie lange muss ich auf meine Übersetzung warten?

Die Lieferzeit für eine Übersetzung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Momentane Auslastung
  • Textlänge
  • Schwierigkeitsgrad, Textsorte
  • Textformat

Bei einer konkreten Anfrage nenne ich Ihnen gerne einen verbindlichen Abgabetermin.