Reicht bei einer beglaubigten Übersetzung eine Kopie?

Für mich als Übersetzerin schon, sie muss allerdings vollständig (Stempelaufdrucke auf der Rückseite beachten) und gut lesbar sein. Auch eingescannte und per E-Mail übermittelte Urkunden sind kein Problem. Da Sie allerdings in den meisten Fällen bei der Behörde ein Original vorlegen müssen, bringen Sie dieses bei Abholung der Übersetzung einfach mit und ich hefte meine Übersetzung dann mit der Originalurkunde zusammen.

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