Gerichtsdolmetscherin /
Beglaubigte Übersetzungen

Die rechtlich geschützte Bezeichnung Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher oder auch Gerichtsdolmetscher dürfen DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen führen, die speziell für Gerichte und Behörden (Standesämter, Polizei, Asylbehörden usw.) zur Verfügung stehen und dementsprechende spezifische Kenntnisse nachweisen müssen. Die Bestellung dieser DolmetscherInnen ist mit strengen Auswahlkriterien und besonderen Ausbildungsvoraussetzungen wie z.B. juristischen Grundkenntnissen, jahrelanger Erfahrung, absolviertem Dolmetschstudium etc. verbunden. Die gerichtliche Zertifizierung stellt sicher, dass sich diese DolmetscherInnen/ÜbersetzerInnen einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen haben und auch eine periodische Überprüfung des Weiterbestehens der Voraussetzungen gegeben ist (z.B. Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen etc.).

GerichtsdolmetscherInnen werden auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, sowohl schriftlich als auch mündlich, etwa bei der Errichtung von Notariatsakten, bei Eheschließungen, Übersetzungen von Verträgen, Urkunden u.ä.m. Durch ihre Qualifikation und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind sie besonders vertrauenswürdig und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. GerichtsdolmetscherInnen beglaubigen die von Ihnen erstellten amtsgültigen Übersetzungen mit Unterschrift und Siegel und haften für deren Richtigkeit.

Kundenstimmen

Wir sind mit den Dienstleistungen von Frau Mag. Prantner-Hüttinger hoch zufrieden, da sie immer schnell, pünktlich und zuverlässig für uns die Übersetzungen ausführt. Es ist für uns ebenfalls von Vorteil, dass sie befugt ist Urkunden und Verträge als gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin zu übersetzen. Dieser Vorteil erleichtert in vielen Dingen die weitere Bearbeitung bei den ausländischen Behörden.
Wir sind rundum zufrieden und fühlen uns hervorragend betreut.

Holger Rumpeltes Felix Beteiligungs GmbH

„Mit Frau Mag. Elisabeth Prantner-Hüttinger arbeiten wir bereits seit vielen Jahren bei verschiedenen Gelegenheiten zu unserer vollen Zufriedenheit zusammen. Die gewünschten Übersetzungen erledigt sie stets prompt und äußerst genau, bei Dolmetscheinsätzen überzeugt sie durch ihre Authentizität. Wir können ihre Leistungen nur weiterempfehlen!“

Dr. Radlgruber Notariat

Magazin rund um das Thema Dolmetschen

„Beim Übersetzen muss man bis ans Unübersetzliche herangehen; als dann wird man aber erst die fremde Nation und die fremde Sprache gewahr.“

(Johann Wolfgang von Goethe)

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